Mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen - Anhalt - Thüringen, sind wir als Baubetrieb zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §§ 1 uns 2 AÜG auch an Betriebe des Bauhauptgewerbes berechtigt!
Download Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung an das Bauhauptgewerbe
Für Sie als Baubetrieb ergeben sich daraus folgende Vorteile:
- keine Vorhaltung von eigenen teuren Personalreserven
- flexibler Einsatz unserer Mitarbeiter entsprechend Ihrer Arbeitsorganisation
- Sie haben keine Probleme durch Krankheit- und Urlaubstage von Arbeitnehmern
Für folgende Tätigkeitsbereiche haben wir kompetente und zuverlässige Mitarbeiter:
- Maurer- und Betonarbeiten
- Baumaschinisten (Ketten- und Mobilbagger, Walzen, Planierraupen u.v.m.)
- Eisenflechter
- Spritzbetonarbeiten
- HDI / Verpressarbeiten
- Bohrarbeiten
- Sprengberechtigte
- Vortriebsarbeiter
- Turmdrehkranführer
- Schweißer
- Baugeräteschlosser
- Bohrhelfer
Sie suchen Mitarbeiter für andere Arbeiten?
Fragen Sie bei uns nach - wir werden uns um eine kurzfristige Lösung bemühen.